SPD-Mitgliederentscheid ist verfassungsgemäß, aber politisch unhaltbar

Obwohl der SPD-Mitgliederentscheid über die Koalitionsvereinbarung schon wieder eine Weile zurück liegt, möchte ich doch kurz Zeit darauf verwenden und richtig stellen, dass die Basisbefragung der SPD zur Koalitionsvereinbarung verfassungsgemäß ist. Weder eine Individualverfassungsbeschwerde noch ein Organstreitverfahren sind in diesem Zusammenhang zulässig. Demnach werden parteiangehörige Abgeordnete der SPD durch den Mitgliederentscheid über die Koalitionsvereinbarung nicht in ihrer Mandatsfreiheit nach Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gefährdet oder verletzt.

Die rechtliche Seite ist das Eine, doch meine politische Ansicht dazu weist in eine ganz andere Richtung. Eine Parteibasis darf keine tragende Rolle für ein Papier spielen, das lediglich eine Willensbekundung für die nächsten vier Jahre festhält. Insbesondere dann nicht, wenn es sich lediglich um moralisch bindende Absichtserklärungen handelt, die rechtlich keinerlei Bedeutung haben. Es gab in der Geschichte durchaus Bundesregierungen, die nicht einmal eine Koalitionsvereinbarung schlossen. Zudem werden Vorhaben, auf die man sich in einer Koalitionsvereinbarung festlegt, nicht selten erst gar nicht vorangetrieben. Ebenso werden zusätzliche oder ergänzende Vorhaben verwirklicht, die überhaupt nicht in einer Koalitionsvereinbarung erwähnt werden . Ja, so kam es auch schon mehr als genug vor, dass von Koalitionsvereinbarungen abgewichen und diametrale Gesetzesvorhaben angestoßen wurden. Dies ist immer und zu jeder Zeit gut begründbar z. B. mit der Finanzierbarkeit, mit der internen Prioritätenliste eines Bundesministeriums und mit dem Zwang durch die Europäische Union. Erst seit 1998 werden Regierungsbündnisse regelmäßig schriftlich fixiert. Dieser neue Trend ist im Wege einer politischen Voraussicht und seiner Transparenz sicherlich zu begrüßen. Nicht jedoch, dass über ein „ja oder nein“ für die Zustimmung zu einem weich weißen Pamphlet die Basis einer politischen Partei zu entscheiden hat. Eine politische Partei wird dadurch nicht demokratischer. Eine Partei nimmt seine Basis auch dann mit, wenn sie durch die Auswahl entscheidungstragender Repräsentanten entscheidet. Für letzteres bedarf es natürlich eines gewissen Selbstbewusstseins.

Papierkorp in Ägypten
Foto: Cosy Cat – Signs of Egyptian rubbish

Es gibt vor allem zwei sehr gute Gründe ein basisdemokratisches Parteivorgehen der SPD politisch zukünftig nicht mehr zu unterstützen: Es raubt dem Prozess der Regierungsbildung unglaublich viel Zeit und kostet den Wählerinnen und Wählern zusätzlich viel Geld.

Das Vorgehen der SPD ist mit einer Prozessverschleppung vergleichbar. Auch im Rahmen eines Zivilgerichtsverfahrens wird eine sog. Prozessverschleppung nicht toleriert z.B. durch Ablehnung von Beweisanträgen, wenn diese zu einer absichtlichen Verfahrensverzögerung führen. Wäre ich Richterin oder Richter der zeitlich schleppenden Regierungsfindung im März 2018 gewesen, dann hätte ich meine Krallen geschärft und mein Urteil würde wie folgt lauten:

Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Da sich die SPD zunächst mit der Basis in Verbindung setzen muss, um eine eventuelle Regierung bilden zu können und das Ergebnis dieser Abstimmung jedoch offenkundig und eindeutig mit „ja“ ausgehen wird (keiner zweifelte trotz des Jusosaufstandes an einer Zustimmung, weder Politikexperten, noch Journalisten, noch Parteiinterne- und externe), verschleppt die SPD den eigentlichen Regierungsbildungsprozess. Mit dieser Prozessverschleppung werden den Steuerzahlern zusätzliche Kosten auferlegt, die vermieden hätten werden können. Alles in allem trägt die SPD die Kosten des Verfahrens zu 100 Prozent wie auch die für die Steuerzahler auf Grund der Verfahrensverschleppung aufzuwendenden Beträge.“

Eure fiktiv richtende – krallenschärfende – Cosy Cat